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   LAG Hamm, 11.01.2021 - 12 Ta 568/20   

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LAG Hamm, 11.01.2021 - 12 Ta 568/20 (https://dejure.org/2021,450)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.01.2021 - 12 Ta 568/20 (https://dejure.org/2021,450)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - 12 Ta 568/20 (https://dejure.org/2021,450)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 11.01.2021 - 12 Ta 568/20
    Schon daraus folgt, dass im Beschlussverfahren die Beteiligtenstellung nicht durch einen Rechtssetzungsakt des Gerichtes erfolgt, sondern die Beteiligteneigenschaft dem materiellen Recht folgt ( vgl. BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09; BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07; BAG, 29.09.1988 - 1 ABR 37/87; Boecken/Düwell/Diller/Hanau-Schoob, ,1. Aufl. 2016, § 83 ArbGG Rn. 10; HK-ArbR/Henssen, § 83 ArbGG, Rn 19).

    Entscheidend ist danach, wer materiell-rechtlich berechtigt und verpflichtet ist ( vgl. BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09; LAG Nürnberg, 04.01.2007 - 6 Ta 206/06; Düwell/Lipke-Reinfelder, 4. Auflage 2016, § 83 ArbGG Rn 17 ).

    a) Beteiligter ist derjenige, der durch den Verfahrensgegenstand in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar vom Ausgang des Verfahrens betroffen oder berührt werden kann, wer also materiell-rechtlich berechtigt oder verpflichtet ist ( BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09).

  • LAG Nürnberg, 04.01.2007 - 6 Ta 206/06

    Beteiligtenstellung - Wahlanfechtung - Beschwerde - Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 11.01.2021 - 12 Ta 568/20
    Entscheidend ist danach, wer materiell-rechtlich berechtigt und verpflichtet ist ( vgl. BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09; LAG Nürnberg, 04.01.2007 - 6 Ta 206/06; Düwell/Lipke-Reinfelder, 4. Auflage 2016, § 83 ArbGG Rn 17 ).

    Auch hierfür gibt es kein Bedürfnis, da der Sachverhalt gemäß § 83 Abs. 1 ArbGG von Amtswegen zu erforschen ist ( vgl. LAG Nürnberg, 04.01.2007 - 6 Ta 206/06 ).

  • LAG Hessen, 13.02.2012 - 4 Ta 52/12

    Beteiligtenstellung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - keine

    Auszug aus LAG Hamm, 11.01.2021 - 12 Ta 568/20
    Auch im umgekehrten Fall, in dem eine "Beteiligung" im Beschlusswege nach § 313 ZPO abgelehnt wird, besteht kein Beschwerderecht ( vgl. LAG Hessen, 13022012 - 4 Ta 52/12 ).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus LAG Hamm, 11.01.2021 - 12 Ta 568/20
    Schon daraus folgt, dass im Beschlussverfahren die Beteiligtenstellung nicht durch einen Rechtssetzungsakt des Gerichtes erfolgt, sondern die Beteiligteneigenschaft dem materiellen Recht folgt ( vgl. BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09; BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07; BAG, 29.09.1988 - 1 ABR 37/87; Boecken/Düwell/Diller/Hanau-Schoob, ,1. Aufl. 2016, § 83 ArbGG Rn. 10; HK-ArbR/Henssen, § 83 ArbGG, Rn 19).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87

    Verfahrenszuständigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 11.01.2021 - 12 Ta 568/20
    Maßgeblich ist der Streitgegenstand des Beschlussverfahrens im Einzelfall ( BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87 ; HK-ArbR/Henssen, § 83 ArbGG, Rn 19 Natter/Groß, § 83 ArbGG, Rn 5).
  • BAG, 30.05.1974 - 2 ABR 17/74

    Emfangsbekenntnis - Beweis - Gegenbeweis - Beschlußverfahren - Vordatierung des

    Auszug aus LAG Hamm, 11.01.2021 - 12 Ta 568/20
    Zwar wird in § 80 Abs. 2 ArbGG nicht ausdrücklich auf § 303 ZPO verwiesen, es ist jedoch davon auszugehen, dass auch diese Vorschrift im Beschlussverfahren Anwendung findet ( vgl. BAG, 30.05.1974 - 2 ABR 17/74 ).
  • LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 175/08

    Unbegründeter Ausschließungsantrag des Betriebsrates gegen Betriebsrätin;

    Auszug aus LAG Hamm, 11.01.2021 - 12 Ta 568/20
    Ist dies in erster Instanz unterblieben, kann dies im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden ( vgl. LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 175/08 ), weil der eigentlich vorliegende Verfahrensfehler im Beschwerdezug nachgeholt werden kann.
  • LAG Köln, 17.09.2009 - 4 SaGa 10/09

    Beschwerdewert für Berufung gegen einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.01.2021 - 12 Ta 568/20
    Deswegen hat die Entscheidung im Eilverfahren auch keine materielle Rechtskraftwirkung für das Hauptsacheverfahren ( LAG Köln, 17.09.009 - 4 SaGa 10/09; Korinth, 4. Aufl. 2019, Einf. Rn 26).
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

    Auszug aus LAG Hamm, 11.01.2021 - 12 Ta 568/20
    Schon daraus folgt, dass im Beschlussverfahren die Beteiligtenstellung nicht durch einen Rechtssetzungsakt des Gerichtes erfolgt, sondern die Beteiligteneigenschaft dem materiellen Recht folgt ( vgl. BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09; BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07; BAG, 29.09.1988 - 1 ABR 37/87; Boecken/Düwell/Diller/Hanau-Schoob, ,1. Aufl. 2016, § 83 ArbGG Rn. 10; HK-ArbR/Henssen, § 83 ArbGG, Rn 19).
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.01.2021 - 12 Ta 568/20
    bb) Der Beschluss des Arbeitsgericht, der die weiteren 53 Betriebsräte beteiligt, macht diese nicht zu Beteiligten des Beschlussverfahrens, wenn deren betriebsverfassungsrechtliche Stellung gar nicht betroffen ist ( vgl. BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12 ).
  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 84/10

    Beteiligung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

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